Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

  • Unsere Gesellschaft
    Name der Gesellschaft
    DRK Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH 
    Gründungstag
    20.10.2015 
    Sitz der Gesellschaft
    Schwerin 
    Anschrift
    DRK Soziale Betzreuungsdienste M-V gGmbH
    Wismarsche Strasse 298
    19055 Schwerin 
    Aussengeschäftsstelle
    DRK Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH
    August-Bebel-Straße 17
    23936 Grevesmühlen 
    Kontaktdaten
    Tel  0385 48 933 0
    Fax 0385 48 933 199
    Mail info(at)drk-sb.de
  • Gesellschaftervertrag
    Gesellschaftervertrag, Ziele und Unternehmensleitbild:

    Als die DRK Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH sind wir eine Tochter des DRK Landesverbandes M-V e.V. und ein Träger sozialer Dienstleistungen in der Region Nordwestmecklenburg. 

    Unser Leistungsspektrum umfasst u.a. stationäre und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, Mehrfachabhängigkeiten und chronischen Beeinträchtigungen durch Alkoholkonsum, Einrichtung für Menschen mit einer Doppeldiagnose (psychische Erkrankung mit gleichzeitiger Abhängigkeitserkrankung), Einrichtung für Menschen mit psychischen Störungen und altersbedingten Einschränkungen sowie einen ambulanten Dienst.

    Unternehmensleitbild DRK Soziale Betreuungsdienste M-V GgmbH

    Unsere Arbeit als Tochter des DRK Landesverbandes M-V e.V. dient dem Wohlbefinden der uns anvertrauten Menschen. Wir fördern ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dieses zu erhalten und zu bewahren, sehen wir als unsere Aufgabe an. In einem vorurteilsfreien Klima, in dem jeder seinen Platz in der Gemeinschaft hat, legen wir im Miteinander Wert auf ein transparentes Handeln. In der Zusammenarbeit mit unseren Partnern achten wir die Ziele und Wünsche der uns anvertrauten Menschen. Wir sind offen für Veränderungen.

     

    Unser Gesellschaftervertrag

  • Finanzamt - Anerkennung als Steuerbegünstigte Körperschaft
    Finanzamt - Anerkennung als Steuerbegünstigte Körperschaft:
    Umfang der Steuerbegünstigung

    Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf den von der Körperschaft unterhaltenen (einheitlichen) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im Übrigen ist die Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weiI sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

     

    Hinweise zur Steuerbegünstigung

     Die Körperschaft fördert ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke.

     Sie fördert außerdem folgende gemeinnützige Zwecke:

     

    -      Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Bekämpfung von Tierseuchen

    -      Förderung der Jugendhilfe

    -      Förderung der Altenhilfe

    -      Förderung des Wohlfahrtswesens

    -      Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und

           Vertriebene

    -      Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes

    -      Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

    Die satzungszwecke entsprechen S 52 Abs. 2 Satz I Nr. 3, 4, 9, 10, 12 und 25 AO.

    Bescheid zu Steuerbegünstigung des Finanzamtes Wismar, Steuernummer 080/124/00374

  • Jahresberichte und Tätigkeitsberichte der Gesellschaft

    Tätigkeits- und Jahresberichte der Gesellschaft

    Eine gute Unternehmensführung ist Grundlage der Entscheidungs- und Kontrollprozesse innerhalb der DRK Sozialen Betreuungsdienste M-V gGmbH.

    Die Transparenz interner Prozesse sowie die Sicherstellung einer möglichst weitgehenden Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards und die Transparenz nach außen sind unsere Grundsätze.

     

    Cooperate Compliance
    Controlling

    Im Bereich Controlling erfahren wir Unterstützung durch den DRK-Landesverband M-V e.V.. Zudem soll das Forderungsmanagement in eigener Leistung das Risikomanagement unterstützen. Darüber hinaus werden die DRK Sozialen Betreuungsdienste regelmäßig durch dritte Prüfungsinstanzen (Wirtschaftsprüfer, Landesrechnungshof, Finanzamt) kontrolliert.

    Revision

    Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung für die laufenden Geschäftsabläufe und Vorhaben.

    Durch Vereinbarungen für die monatlichen Lohn- und Gehaltsrechnungen und die Finanzbuchhaltung werden Lohnkonten und sämtliche buchhaltärische Aufgaben durch den DRK Landesverband M-V e.V. geführt und Steuer- oder SV Prüfungen abgesichert.

     

    Qualitätsmanagement

    Das Qualitätsmanagement unterstützt die Fachbereiche bei der Verbesserung der Prozesse und Dienstleistungen. Sie trägt dazu bei, Schwachstellen von der Betreuungsdiensten abzuwenden und Konflikte zu lösen.

    In Zusammenarbeit mit externen Behörden des Landkreises NWM, der Heimaufsicht und der regelmäßigen Qualitätsprüfung nach Anlage H des Landesrahmenvertrages M-V, werden rechtzeitig Defizite erkannt und können Schäden in der Erfüllung des Betreuungsauftrages der Schutzbefohlenen abwenden und gemindert werden.

    Sicherheits- und Schutzkonzepte sowie Schulungen der Mitarbeiter gewährleisten ein hohes Maß an Arbeitsschutz und Schutz der zu Betreuenden in den einzelnen Einrichtungen.

    Dritte Prüfinstanzen (Wirtschaftsprüfer u.a.)

    Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht lassen die DRK Sozialen Betreuungsdienste durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung prüfen. Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Projekte unterliegen regelmäßigen Kontrollen der Zuwendungsgeber (insbesondere der zuständigen Landesministerien) oder durch diese beauftragte externe Prüfer.

    Selbstverpflichtung zur Transparenz

    Selbstverpflichtung ITZ

    Selbstverpflichtung DRK

    Jahresberichte / Jahresbilanz:

    Jahresbericht des DRK-Landesverbandes M-V

     

  • Entscheidungsträger
    Name und Funktionen der Entscheidungsträgerinnen
    und Entscheidungsträger

    Geschäftsführung durch eingestellten Geschäftsführer/in, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat

    Das höchste Entscheidungsgremium der DRK Sozialen Betreuungsdienste M-V gGmbH ist die  Gesellschafterversammlung:

    Das Stimmrecht richtet sich nach Gesellschafteranteilen, je 1.000 € gewähren eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
    Beschlossen werden alle Angelegenheiten, die nicht der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag zur ausschließlichen Zuständigkeit zugewiesen sind, insbesondere:

    o    Jahresabschluss
    o    Ergebnisverwendung
    o    mittelfristige Wirtschaftsplanung
    o    Entlastung Geschäftsführer und des Aufsichtsrates


     …siehe Gesellschaftervertrag

    Gesellschafter:

    DRK Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH in Vertretung durch Jan-Hendrik Hartlöhner und Sylvia Brinkmann vom DRK Landesverband M-V e.V.

    Aufsichtsrat:

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung für die Dauer der Amtszeit des Präsidiums des DRK- Landesverband M-V e.V., für max. fünf Jahre gewählt.

    -  dieser kann Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
    -  gibt Empfehlungen zu anstehenden Beschlüssen, die die Geschäftsführung vorbereitet,
    -  begleitet und berät die Geschäftsführung, insbesondere hinsichtlich der Entwicklungsstrategie der Gesellschaft,
    -  beschließt mit einfacher Mehrheit,
    -  Teilnahme an der Gesellschafterversammlung in beratener Funktion.


    Zusammensetzung des Aufsichtsrates:

     o  Hans Heinrich Lappert (Vorsitzender)
     o  Jan-Hendrik Hartlöhner (Stellvertretender Vorsitzender)
     o  Ekkehardt Giewald

    Die Führung der DRK Sozialen Betreuungsdienste erfolgt durch die Geschäftsführer/in:

    o  Juliane Potapski

    - führt die Geschäfte der Gesellschaft
    - regelmäßige Abstimmungen mit Aufsichtsrat,
    - erstattet dem Aufsichtsrat Berichte,
    - ist verpflichtet zur Vornahme bestimmter Geschäfte eine vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen.

     

  • Personalstruktur
    Personalstruktur:

    Die DRK Sozialen Betreuungsdienste M-V gGmbH beschäftigen im Schnitt 60 Mitarbeiter, davon 75 % Fachkräfte. Hinzu kommen drei Minijober und bis zu 12 Freiwillge im BFD (Bundesfreiwilligendienst).

    Wer wir sind - „Ansprechpartner“

    Organigramm (ist in Überarbeitung)

  • Mittelherkunft, Mittelverwendung und Zuwendungen

    Erträge und Aufwendungen

    Mittelherkunft und Mittelverwendung Berichtsjahr 2023 

    Vermögens- und Finanzlage Berichtsjahr 2023

    Zuwendungen

    Die DRK Sozialen Betreuungsdienste M-V gGmbHJ erhielten jährliche Zuwendungen durch den DRK-Landesverband M-V e.V., die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.

    Alle weiteren jährlichen Zuwendungen liegen unter 10% der gesamten Einnahmen.

  • Gesellschaftliche Verbundenheit
    Gesellschaftliche Verbundenheit

    Das Deutsche Rote Kreuz in Deutschland ist föderal strukturiert. Der Zentralverband ist der Bundesverband, Deutsches Rotes Kreuz e.V.. Seine Mitglieder sind die 19 Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften. Zu den 19 Landesverbänden gehört der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.. Die Mitglieder des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind seine 14 Kreisverbände und seine 10 Beteiligungsgesellschaften.

    Die DRK Sozialen Betreuungsdienste M-V gGmbH ist eine Tochtergesellschaft des DRK Landesverbandes M-V e.V..

    Weitere Mitgliedschaft:

    Die DRK Sozialen Betreuungsdienste sind Mitglied des Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V..

    Kooperationspartner

    o   Sana Hanseklinik Wismar

    o   WINGS – Hochschule Wismar